Hausordnung, Gesetze und Vorschriften

Ulrich-von-Hutten-Schule Erfurt

Hausordnung

Zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit und höflichem Umgang miteinander verpflichten sich alle Schüler und Lehrer zur Einhaltung folgender Hausordnung:

 

  1. Die Schule ist unser Arbeits-, Lern- und Aufenthaltsbereich für den Großteil des Tages. Daher müssen alle mit dem Schuleigentum sorgsam und pfleglich umgehen. Das Mitbringen von Edding-Stiften ist aus diesem Grund untersagt. Für mutwillige Zerstörungen und Verschmutzungen muss der Verursacher die Verantwortung übernehmen.

 

  1. Freundlicher und höflicher Umgang miteinander ist Schülern und Lehrern besonders wichtig. Deshalb gelten folgende Regeln:
  • Das Grüßen von allen Erwachsenen im Schulhaus!
  • Das Anmelden schulfremder Personen im Sekretariat!
  • Das Stehen auf dem Platz vor jeder Unterrichtsstunde (Begrüßung, Bereitlegen von Unterrichtsmaterialien)!
  • Das Anhängen von Jacken und Mänteln an die Garderobenleiste!
  • Das Absetzen jeglicher Kopfbedeckungen beim Betreten des Unterrichtsraumes oder des Sekretariats (außer aus religiösen Gründen)!
  • Das vernünftige Bewegen (ohne Rennen, Drängeln und Schubsen) im Schulhaus und auf dem Schulgelände!
  • Das Handyverbot im gesamten Schulhaus während des Unterrichtstages! Es gilt ein generelles Foto- und Aufnahmeverbot!
  • Das Entfernen des Kaugummis und der Verkabelungen für Musikspeicher und Abspielgeräte jeglicher Art vor der Unterrichtsstunde!

 

  1. Alle Schüler und Lehrer sind mindestens 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn in der Schule, um einen ungestörten Stundenbeginn zu ermöglichen. Zu spät kommende Schüler werden durch den jeweiligen Fachlehrer im Klassenbuch eingetragen! Sie haben sich im Sekretariat zu melden.

 

  1. Zu den großen Pausen (Hofpausen) nach der 3. und 5. Stunde begeben sich alle Schüler auf kürzestem Weg auf den Pausenhof! Die Schultaschen (ohne Wertsachen) können im Schulhaus vor dem Raum der nächsten Stunde verbleiben! Die Taschen stehen nicht im Eingangsbereich (Foyer)!

 

  1. Die aufsichtshabenden Lehrer werden durch eine Schülerordnungsgruppe unterstützt. Auf Ermahnungen und Hinweise der Ordnungsschüler haben alle Schüler zu reagieren.

 

  1. Bei Regenpausen begeben sich die Klassen in die Räume, in denen sie die nächste Unterrichtsstunde haben. Der Lehrer bleibt zur Aufsicht im Raum, in dem er in der nächsten Stunde unterrichtet.

 

  1. Nur Schüler der 10. Klassen sowie Schüler, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, dürfen in den großen Pausen bzw. in Freistunden auch ohne ausdrückliche Genehmigung durch einen Lehrer das Schulgelände verlassen, wenn ihre Eltern die schriftliche Erlaubnis gegeben haben. Dies wird durch den Schulleiter im Schülerausweis vermerkt, dieser wird beim Verlassen vorgezeigt! In den kleinen Pausen ist das Verlassen des Schulhauses nicht erlaubt!

 

  1. Schüler, die eine Frei- oder Ausfallstunde haben, halten sich nur in der Eingangshalle oder auf dem Schulhof auf! Nach dem Unterricht sind Schulhaus und Schulgelände unverzüglich zu verlassen!

 

  1. Die Möglichkeit zur Mittagesseneinnahme ist für die Schüler, die in der Schule essen, in der 2. großen Pause gegeben. Während des Unterrichtes sind Essen und Trinken nicht gestattet! Im Schulhaus und auf dem gesamten Schulgelände einschließlich aller Eingangsbereiche gilt das Jugendschutzgesetz!

 

  1. Aus hygienischen Gründen verbleiben Turnbeutel bzw. Sporttaschen nicht in den Unterrichtsräumen!

 

  1. Während des Unterrichtstages soll dem Lernort Schule entsprechend angemessene Bekleidung getragen werden. Deshalb darf die Bekleidung nicht bauchfrei oder transparent sein, Oberteile keinen zu tiefen Ausschnitt haben, das gilt auch für Hotpants. Jogginghosen sind ausschließlich ein Kleidungsstück für den Sportunterricht. Als Sportbekleidung gelten nur T- Shirts, Sweatshirts, kurze und lange Sporthosen. Sportschuhe mit abriebfester Sohle sind Pflicht!

 

  1. Für alle Schüler besteht die Möglichkeit das Sekretariat zu den ausgewiesenen Sprechzeiten aufzusuchen. Gleiche Regelung gilt auch für Anfragen bei der Schulleitung. Ausnahmen sind besondere Vorkommnisse, fehlende Lehrkräfte und Verletzungen von Schülern!

 

  1. Alle Schüler sind verpflichtet sich über die Alarm- bzw. Evakuierungsordnung, den Zeitplan bei verkürztem Unterricht und den Vertretungsplan zu informieren!

 

  1. Radfahren ist auf dem gesamten Schulgelände verboten. Fahrräder werden ausschließlich an den dafür vorgesehenen Ständern angeschlossen, nicht an Zäunen oder Geländern!

 

  1. Das Mitbringen und Konsumieren von koffeinhaltigen Getränken, Chips oder Sonnenblumenkernen ist nicht gestattet!

 


Alarm- bzw. Evakuierungsordnung bei Feueralarm

 

  1. Räumsignal/Alarmzeichen:

an- und abschwellender Ton

  1. Die Räumung der Schule veranlasst der Schulleiter, stellvertretende Schulleiter oder der dienstälteste Lehrer.
  2. Ablauf der Räumung:
  • Bei Feueralarm sind die Klassenräume unverzüglich (ohne umständlichem und zeitraubendem Anziehen von Garderobe) und in geordneter Art und Weise zu verlassen. Fenster und Oberlichter in den Räumen müssen geschlossen werden. Der Fachlehrer sichert das Klassenbuch.
  • Beim Verlassen des Schulhauses werden die auf dem Flucht- und Rettungswegeplan ausgewiesenen, nächstliegenden Treppen benutzt.
  • Die Sammelstellen befinden sich auf der Grünstraße (Fußweg) gegenüber dem Gebäude.
  • Durch den jeweiligen Fachlehrer wird die Vollzähligkeit der Klasse festgestellt und dem Schulleiter, Stellvertreter oder dienstältesten Lehrer gemeldet.
  • Im Brandfall dürfen Löschversuche nur dann unternommen werden, wenn sie ohne Gefährdung möglich sind.
  • Für die Sicherstellung der Notenhefte ist der Schulleiter, der Stellvertreter oder der dienstälteste Lehrer verantwortlich.
  • Evakuierungshelfer sind: Hausmeister; Sekretärin und technische Kräfte.

 


Maßnahmen bei Verstößen gegen die Hausordnung

 

VerstoßMaßnahme
Kopfbedeckung wird beim Betreten der Unterrichtsräume nicht abgesetzt- Mütze wird abgegeben
1. Verstoß: Abholung nach Schultag
2. Verstoß: Abholung nach einer Woche
Handy wird trotz Verbot genutzt- Handy wird dem jeweiligen Fachlehrer oder dem aufsichtsführenden Lehrer übergeben
- Abholung des Handys nur durch Erziehungsberechtigte
- Ordnungsmaßnahme erfolgt


Gesetze: https://www.thueringen.de/th2/tmbjs/bildung/schulwesen/rechtsgrundlagen/gesetze/index.aspx

Thüringer Schulordnungen: https://www.thueringen.de/th2/tmbjs/bildung/schulwesen/rechtsgrundlagen/schulordnungen/index.aspx

Verordnungen: https://www.thueringen.de/th2/tmbjs/bildung/schulwesen/rechtsgrundlagen/verordnungen/index.aspx

Vorschriften: https://www.thueringen.de/th2/tmbjs/bildung/schulwesen/rechtsgrundlagen/vorschriften/index.aspx